++ Zuhause schöner machen ++ Sparen und bis zu 15% Plus-Rabatt auf Ihren Warenkorb ++ Zuhause schöner machen ++

Wie alle Rechtsfragen, ist auch diese nicht eindeutig zu beantworten. Aber gewisse Anhaltspunkte gibt es auf jeden Fall, besonders dann, wenn die Eigentumsverhältnisse zwischen Ihnen und Ihrem Partner eindeutig abgegrenzt waren.

wer-bekommt-die-moebel-nach-trennung

Eigentum, das bereits mit in die Beziehung eingebracht oder nach Beginn derselben alleine angeschafft worden ist, gehört auch nach der Trennung klar demjenigen, der dafür bezahlt hat. Auch Schenkungen und Vererbtes, welches gezielt an einen Partner übergegangen ist, bleiben im Besitz desjenigen. In Einzelfällen kann es aber vorkommen, dass ein Partner dem anderen übergangsweise bestimmte Einrichtungsgegenstände überlasst, die zur Führung des Haushaltes notwendig sind.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehegatte mit dem neuen Partner zusammenzieht, in dessen Wohnung diese Einrichtungsgegenstände vorhanden sind. Die Möbel sind dem Partner aber nur zum Gebrauch überlassen und bleiben weiterhin im Besitz des rechtmäßigen Eigentümers.

Schwieriger wird es bei Möbeln, die gemeinsam angeschafft worden sind und bei denen der Eigentumsanspruch nicht eindeutig auszumachen ist. Diese Einrichtungsgegenstände gehören beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen und können nicht einfach aus dem Haushalt entnommen werden. Im besten Fall treffen die beiden Parteien eine Vereinbarung, nach der die Möbelstücke aufgeteilt werden.

Eine andere Möglichkeit wäre das Aufwiegen mit Geld, um die Sachen sozusagen aus dem Haushalt herauszukaufen. In besonders harten Fällen geht es vor das Familiengericht. Hier wird dann entschieden, wer die Möbel nach der Trennung dringender benötigt.

Noch heikler wird es, wenn Kinder im Spiel sind, für die während der Ehe Möbel angeschafft worden sind. Zwar gilt auch hier der Eigentumsanspruch desjenigen, der Sie bezahlt hat, doch womöglich handelt es sich auch um eine Schenkung an die Kinder. In diesem Fall würden die Kinderzimmermöbel also den Kindern selbst gehören.

Natürlich ist es im Nachhinein schwierig zu beurteilen, sofern es sich nicht um ein Geburtstagsgeschenk oder ähnliches gehandelt hat. In so einem Fall bleiben die Möbel bei den Kindern, das heißt, sie gehen zu dem Partner, der die Kinder nimmt.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden, um den Eigentumsanspruch eindeutig zu klären.

Zurück